schiedentlich die Behandlung von Spezialisten und damit einhergehend die genaue Abklärung im Schulter-/Armbereich im erwähnten Zeitraum verweigerte und auch keine Operation vornehmen lassen wollte. Gemäss der eingereichten Terminbestätigung in der Universitätsklinik für Neurochirurgie vom 14. April 2023 sei zwar nach Angabe der Verteidigung des Beschuldigten 1 nun ein Gespräch zur Planung einer Operation geplant, was allerdings keine hinreichenden Rückschlüsse auf die Situation in der vorliegend zu beurteilenden Zeitspanne vom August 2018 bis April 2019 erlaubt. Im RAD-Bericht von Dr. med. AH.________ vom 8. Oktober 2021 (vgl. pag.