Er würde gerne wieder arbeiten, sein Sohn habe aber keine leichten Arbeiten für ihn (pag. 240). Gleichentags führte die Sachbearbeiterin ein Gespräch mit dem Beschuldigten 2, welcher ausführte, er könne dem Beschuldigten 1 keine leichte Arbeit geben, da sie ein Gipserbetrieb seien und der Beschuldigte 1 als Gipser arbeite (pag. 239). Sodann wurde am 16. Januar 2019 ein weiteres Telefonat mit dem Beschuldigten 1 durchgeführt, wobei dieser aussagte, wegen der rechten Seite (Schulter und Arm) nach wie vor 100 % arbeitsunfähig zu sein, wobei bereits drei MRI durchgeführt worden seien (pag.