abholen) vereinbar seien, mangels formeller medizinischer Überprüfung der Fahreignung als schwierig zu beantworten, wobei die Symptome jedenfalls mit längeren Gesprächen mit anderen Personen vereinbar seien (pag. 89). Dr. med. W.________ erklärte mit Bericht vom 1. Mai 2020, dass er dem Beschuldigten 1 eine 100 %-Ar- beitsunfähigkeit vom 5. August bis 4. September 2018 sowie für November und Dezember 2018 attestiert und diesem diverse Termine bei verschiedenen Spezialisten organisiert habe.