Den aktenkundigen ärztlichen Berichten gegenüber der Staatsanwaltschaft kann entnommen werden, dass Dr. med. AA.________ mit Bericht vom 10. Juni 2020 die 100 %-Arbeitsunfähigkeit des Beschuldigten 1 vom 5. September bis 10. November 2018 gestützt auf die Verdachtsdiagnose «frozen shoulder» attestierte, wobei der Beschuldigte 1 anlässlich der Konsultation vom 5. September 2018 erstmals über beeinträchtigende Schwindelattacken sowie Schulterschmerzen bds., allerdings v.a. rechts, berichtet habe.