13.2 Würdigung der Kammer 13.2.1 Tatsächliche Beschwerden und Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten 1 im Tatzeitraum Der Beschuldigte 2 – resp. die X.________ – meldete den Beschuldigten mit Formular vom 12. September 2019 bei der Privatklägerin ab 3. August 2018 als erwerbsunfähig (pag. 296). Am 1. November 2018 ging bei der Privatklägerin ein durch Dr. med. W.________ ausgefülltes Arztzeugnis ein, mit welchem dem Beschuldigten 1 mit Verweis auf einen Bericht von Z.________ (recte: AA.________) und eine Diabetes mellitus-Diagnose eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % ab dem 5. August 2019 bis auf Weiteres bescheinigt wurde (pag.