Die Vorinstanz habe nicht akzeptieren wollen, dass der Observationsbericht der Privatklägerin fehlerhaft sei. Zur Rolle des Beschuldigten 2 brachte seine Verteidigung vor, ihm werde gemäss Strafbefehl vom 15. Januar 2021 vorgeworfen, gewusst zu haben, dass der Beschuldigte 1 nicht krank sei und ihn trotzdem bei der Krankentaggeldversicherung angemeldet zu haben. Es gehe also lediglich um die Zeit nach der Krankschreibung, was sich im angeklagten Zeitraum wiederspiegle. Nun sei aber von der Vorinstanz der gesamte Zeitablauf mit der Firmengründung, der Einstellung des Vaters, dem Ab-