Auch aus den eingereichten Dokumenten des Inselspitals gehe hervor, dass die Beschwerden bereits vor Jahren ihren Anfang genommen hätten. Vielleicht habe der Beschuldigte 1 beim Arzt übertrieben, aber nicht gelogen. Wesentlich sei, dass der Beschuldige 1 während seiner Krankschreibung nicht für die X.________ tätig gewesen sei, m. a. W. keinen Pinsel in der Hand gehalten habe. An der J.________ befinde sich ein Mehrfamilienhaus im Privatbesitz des Beschuldigten 1, worauf auf privater Basis Umbauarbeiten durchgeführt worden seien. Die Liegenschaft bei der K.________ sei nur im Vorbeigehen gesichtet worden, dort habe die X.________ nichts zu tun gehabt. Was der Beschuldigte 1 beim N._____