_ vom 27. Februar 2019 würden alle medizinischen Berichte die Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten 1 als Maler/Gipser im besagten Zeitraum verneinen. Dass der Beschuldigte alltägliche Verrichtungen vorgenommen habe, liesse nicht den Schluss zu, dass er als Maler/Gipser arbeitsfähig gewesen sei. Die Verteidigung des Beschuldigten 2 bezeichnete die von der Vorinstanz vorgenommene Beweiswürdigung als willkürlich, zumal die Feststellung im RAD-Bericht, wonach der Beschuldigte als Maler/Gipser nicht mehr arbeitsfähig sei, ignoriert worden sei. Auch aus den eingereichten Dokumenten des Inselspitals gehe hervor, dass die Beschwerden bereits vor Jahren ihren Anfang genommen hätten.