22 13.1 Vorbringen der Verteidigungen Die Verteidigung des Beschuldigten 1 brachte vor, den Akten würden zahlreiche von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellte Arztzeugnisse vorliegen, welche die Arbeitsunfähigkeit des Beschuldigten im vorliegend interessierenden Zeitraum von August 2018 bis Ende April 2019 bestätigten. Nicht zuletzt habe Dr. med. W.________ der Staatsanwaltschaft ausdrücklich bestätigt, dass der Beschuldigte 1 im angeklagten Zeitraum arbeitsunfähig gewesen sei und mehrere Krankheiten diagnostiziert (pag.