In Würdigung all dieser Beweismittel erachtet es das Gericht als beweismässig erstellt, dass der B1 gegenüber diversen Ärzten nicht überprüfbare Beschwerden vorbrachte bzw. diese massiv schlimmer darstellte und sich zu 100 % arbeitsunfähig schrieben liess, obwohl er gar nicht in diesem Ausmass an Beschwerden und Schmerzen gelitten hatte, dies um unrechtmässig Krankentaggelder bei der Privatklägerin beziehen zu können, während er weiterhin Tätigkeiten für die X.________ bzw. für B2 verrichtete. Er konnte sämtliche vorherigen Tätigkeiten und Besorgungen ausführen, wie dies im Strafbefehl umschrieben ist.