10. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Wie vor der Vorinstanz ist obergerichtlich nach wie vor unbestritten, dass der Beschuldigte 2 als Geschäftsführer und Inhaber der X.________ mit der Privatklägerin am 19. Februar 2018 eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für seine Arbeitnehmenden abschloss, die X.___