__ oder in deren Auftrag andere Firmen aufgesucht, im Auftrag des Beschuldigten 2 mit Arbeitern geredet und Anweisungen erteilt sowie mehrfach täglich seine Enkelkinder zur Schule gefahren und wieder abgeholt. Dies seien gesamthaft Tätigkeiten, die nicht im Einklang mit den vom Beschuldigten 1 beschriebenen Symptomen bei sämtlichen Ärzten und gegenüber der Privatklägerin selber stünden. Damit habe der Beschuldigte 1 die Privatklägerin im Wissen des Beschuldigten 2 über seinen tatsächlichen Gesundheitszustand resp. über seine persönliche Mobilität und seine Möglichkeiten, Arbeiten für die X.__