Diese Beschwerden habe der Beschuldigte 1 auch gegenüber der Privatklägerin geltend gemacht und zudem angegeben, er sei im Alltag stark eingeschränkt und könne nicht arbeiten. Der Beschuldigte 2 habe den krankheitsbedingten Ausfall des Beschuldigten 1 am 12. September 2018 der Privatklägerin gemeldet, um die Auszahlung der Taggelder an die X.________ zu veranlassen, und habe in der Folge regelmässig Arztzeugnisse des Beschuldigten 1 an die Privatklägerin gesendet.