___ bei der Privatklägerin eine Kollektiv-Kran- kentaggeldversicherung abgeschlossen. Der Beschuldigte 1 habe sich im Wissen des Beschuldigten 2 ab dem 3. August 2018 von mehreren Ärzten bis am 30. April 2019 und darüber hinaus regelmässig und durchgehend zu 100 % krankschreiben lassen. Die Artzeugnisse seien durch teilweise falsche und übertriebene Angaben bezüglich der Schmerzen und Symptome des Beschuldigten 1 zustande gekommen, wobei der Beschuldigte 1 bei sämtlichen Ärzten über heftige Schmerzen in der rechten Schulter und dem rechten Arm sowie über (nicht überprüfbare) Schwindel und Schwächeanfälle geklagt habe.