9. Angeklagter Sachverhalt Gemäss den Strafbefehlen vom 15. Januar 2021, die als Anklageschriften gelten (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird den Beschuldigten im Wesentlichen vorgeworfen, der Beschuldigte 1 sei per 1. April 2018 von Beschuldigten 2 bei dessen neu gegründeter Firma X.________ als Maler/Gipser in Vollzeitpensum und mit einem Bruttolohn von CHF 6'800.00 angestellt worden. Zuvor habe der Beschuldigte 2 per 19. Februar 2018 für die Mitarbeiter der X.________ bei der Privatklägerin eine Kollektiv-Kran- kentaggeldversicherung abgeschlossen.