StPO grundsätzlich nicht eingehalten werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang notwendig. Solche Berichte dürfen indes dann nicht eingeholt werden, wenn ein Gutachten notwendig wäre (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_235/2020 vom 1. Februar 2021 E. 2.5.2). Nicht als Gutachten ausgestattete Arztzeugnisse beinhalten die Feststellung einfacher medizinischer Sachverhalte. Sie können eingeholt werden, wenn die Strafbehörde aufgrund pflichtgemässen Ermessens zum Schluss kommt, dass zur Abklärung des Sachverhalts ein Gutachten nicht notwendig ist, sondern ein Bericht ausreicht.