Unter Punkt 3 («Wann und wie hat sich das Leiden erstmals angekündigt? [evl. Rückfall?]») wird sodann festgehalten, dass der Beschuldigte seit acht Jahren an Diabetes mellitus leide. Dr. med. W.________ attestiere dem Beschuldigten 1 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % seit dem 5. August 2018. Es dürfte sich beim genannten Bericht von Z.________ um jenen von Dr. med. AA.________, der Praxiskollegin von Z.________, vom 27. September 2019 handeln, welchem zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte 1 an Diabetes mellitus Typ 2 (ED 2010) leide (pag. 292 f.). Sodann wurde der Beschuldigte gemäss Arbeitsunfähigkeitszeugnis von Dr. med AA.