Mithin liegt im vorliegenden Strafverfahren ein ohne Grundlage erhobenes und damit rechtswidriges Beweismittel vor. 15 Folglich ist in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob die Strafverfolgungsbehörden selber auf rechtmässigem Wege Zugriff auf das Beweismittel gehabt hätten, wenn ihnen der Tatverdacht gegen den Beschuldigten 1 bekannt gewesen wäre. Die Mitarbeiter der X.________ waren seit dem 19. Februar 2018 bei der Privatklägerin kollektiv-krankenversichert (pag.