Sogar bei Bejahung der Hypothese der legalen Beschaffung als wäre nicht ersichtlich, inwieweit die Observationsergebnisse unerlässlich zur Aufklärung einer schweren Straftat gewesen seien. Der illegale Observationsbericht sei aus den Akten zu weisen und alle darauf Bezug nehmenden Akten unkenntlich zu machen (pag. 936 13 f.). 7.2.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog, Dr. med. W.________ habe gegenüber der Privatklägerin am 19. Oktober 2018 als Grund der Krankentaggeldanmeldung einzig Diabetes angegeben (pag.