7.2 Observationsbericht der Privatklägerin vom 25. März 2019 (pag. 29 ff.) 7.2.1 Ausführungen des Beschuldigten 1 12 Der Beschuldigte 1 macht geltend, private Observationen von Privatversicherungen seien in Bezug auf die Beschaffung von Beweismitteln im Strafprozess unrechtmässig (BGE 143 IV 387 E. 4.2). Auch hier müsse bei der Verwertbarkeit wie bei allen illegal beschafften Beweismitteln von Dritten die Hypothese der legalen staatlichen Beweiserhebung und die Verhältnismässigkeit geprüft werden. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz könne keine Rede davon sein, dass die Strafverfolgungsbehör-