Als «leading case» gilt das Urteil des EGMR im Sinne Saunders vs. UK vom 17. Dezember 1996, Nr. 19187/91 (nachfolgend: Saunders vs. UK; vgl. MACULA, Mitwirkungspflichten nach Art. 29 FINMAG - zulässige Grenze strafprozessualer Selbstbelastungsfreiheit?, recht 2016, S. 30 ff., S. 41 m.w.H.). Gemäss Rechtsprechung des EGMR steht der «nemo tenetur» Grundsatz der Verwendung für die im Aufsichtsverfahren erlangten Beweismittel, welche gegenüber dem Beschuldigten durch Zwang erlangt wurden, nicht entgegen, sofern sie bereits bestehen und unabhängig vom Willen des Beschuldigten durch die Behörden anderweitig erwirkt werden können («pre-existing»; vgl. Saunders vs.