Die Straf- und Zivilklägerin beantragte die Abweisung der Beweisanträge (pag. 914). Mit Beschluss der Kammer wurden sämtliche hiervor genannten Beweisanträge des Beschuldigten 1 resp. die eingereichten Berichte und Dokumente zu den Akten erkannt (pag. 915). Schliesslich wurden der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 916 ff. [Beschuldigter 1], pag. 923 ff. [Beschuldigter 2]).