Beschuldigter 1] bzw. pag. 908 f. [Beschuldigter 2]) sowie je ein aktueller Leumundsbericht inkl. wirtschaftliche Verhältnisse (beide datierend vom 3. April 2023; pag. 896 ff. [Beschuldigter 1] resp. pag. 899 ff. [Beschuldigter 2]) eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. April 2023 beantragte Rechtsanwalt B.________, es sei eine Terminbestätigung der P.________ vom 14. April 2023 zu den Akten zu erkennen (pag. 914 f.). Sodann wurden im Rahmen des Beweisergänzungsverfahrens über die ausstehenden Beweisanträge des Beschuldigten 1 befunden. Die Straf- und Zivilklägerin beantragte die Abweisung der Beweisanträge (pag.