3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 9'264.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 2'511.50). IV. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwältin D.________ werden wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 6'752.80.