Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2’000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7'364.30, insgesamt bestimmt auf CHF 9'864.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 3'111.50). [Kostentabelle]