3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 14'370.60, insgesamt bestimmt auf CHF 16'870.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 4'111.50). [Kostentabelle] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 16'270.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 3'511.50). 2 II.