6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43706, bestimmt auf CHF 500.00, werden A.________ zu 2/5, ausmachend CHF 200.00, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 8. A.________ sind die ihm im Verfahren BM 18 43706 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 im Umfang von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 600.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind.