Da der Vorwurf des Landfriedensbruchs schwerer wiegt, als der rechtskräftige Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), rechtfertigt es sich, dass die Kosten des Strafbefehlsverfahrens im grösseren Umfang vom Kanton Bern getragen werden. Die von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Pauschalgebühr von CHF 500.00 ist mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, S. 5) angemessen. Der Gesuchsteller hat davon 2/5, ausmachend CHF 200.00, zu bezahlen.