3. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2019 (BM 18 43706) sei bezüglich des Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs (Sachverhalt erste beiden Absätze; Schuldspruch 1) sowie der entsprechenden Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen, einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ziff. 2. und 3.) und der Kosten teilweise aufzuheben. 4. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43706 seien im Umfang von CHF 200.00 vom Gesuchsteller und im Umfang von CHF 300.00 vom Kanton zu tragen. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens seien vom Kanton zu tragen.