Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin E.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'394.25 (bereits ausbezahlt). Der Kanton Bern kann von A.________ die Erstattung der amtlichen Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.________ im erstinstanzlichen Verfahren