1. Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'698.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. 38 III.