VII. Verfügungen Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist 36 wird vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).