betreffend diesen Vorfall, dem offenbar ein Kontrollverlust des Beschuldigten zugrunde lag, wurde der Strafantrag wegen eines gerichtlichen Vergleichs zurückgezogen, sodass es zu keiner Verurteilung kam. Die wiederholte Delinquenz zeigt, dass Strafen auf den Beschuldigten nur eine begrenzte abschreckende Wirkung haben. Ferner erscheint auch der Kammer der Pornografiekonsum des Beschuldigten exzessiv und problematisch (vgl. hierzu den Extraktionsbericht zum Webverlauf auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten im Zeitraum vom 20. – 28. Juli 2020, pag.