507). Wie aus den beigezogenen Verfahrensakten zum Urteil PEN 20 540 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 30. September 2020 hervorgeht, kam es ausserdem am 6. Dezember 2019 zu einem Vorfall, bei dem der Beschuldigte den dortigen Geschädigten beschimpfte, sich ohne Einwilligung in dessen Wohnung begab, ihn trat und mit einem Holzschlagstock mehrere Sachen beschädigte; betreffend diesen Vorfall, dem offenbar ein Kontrollverlust des Beschuldigten zugrunde lag, wurde der Strafantrag wegen eines gerichtlichen Vergleichs zurückgezogen, sodass es zu keiner Verurteilung kam.