Die vorliegende Tat wurde nur rund 1 Jahr nach Ablauf der fünfjährigen Probezeit begangen. Am 30. September 2020, also nach der vorliegend zu beurteilenden Tat, wurde der Beschuldigte sodann unter anderem wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie wegen unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe verurteilt (pag. 507).