Für das Gericht bestehen demnach Zweifel an der Legalbewährung des Beschuldigten. Aufgrund des straffälligen Verhaltens über viele Jahre hinweg, der fehlenden Reue und Einsicht und des ungünstigen Sexualverhaltens erscheint es notwendig, einen Teil der Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen, um dem Beschuldigten eine günstige Prognose stellen zu können. Ihm muss klar, deutlich und spürbar aufgezeigt werden, dass die Realität nichts mit den «Geschichten» und dem einseitigen Frauenbild in Pornos zu tun hat.