Insgesamt zeigen nicht sämtliche Faktoren ein negatives Bild. Aufgrund des exzessiven Pornokonsums des Beschuldigten, der eigenen Herstellung von Pornos und der dadurch wohl bereits leicht verrückten Realitätswahrnehmung ist jedenfalls nicht auszuschliessen, dass es wieder zu einer ähnlichen Situation kommen könnte. Für das Gericht bestehen demnach Zweifel an der Legalbewährung des Beschuldigten.