32 15.4 Vollzug 15.4.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zur Gewährung des bedingten oder des teilbedingten Strafvollzugs wird auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. IV.6. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 435 ff.). 15.4.2 Subsumtion Die Vorinstanz führte zutreffend aus (pag. 437 f.): Die vom Gericht ausgefällte Freiheitsstrafe vom 22 Monaten erfüllt in objektiver Hinsicht die Voraussetzungen für die Gewährung sowohl des bedingten als auch des teilbedingten Strafvollzugs im Sinne von Art.