Anschliessend war ihm erlaubt worden, sich einige Stunden auf dem Sofa auszuruhen. Erschwerend in diesem Zusammenhang wirkt sich aus, dass der Beschuldigte die Gruppe um die sichtbar betrunkene Straf- und Zivilklägerin wohl bereits mit der vagen Absicht zur Befriedigung seiner sexuellen Lust ansprach und es letztlich billigte, sich zu diesem Zweck über ihre sexuelle Integrität hinwegzusetzen. Neutral wirkt sich dagegen aus, dass der Beschuldigte den Zustand der Straf- und Zivilklägerin