Sie drehte sich in der Folge auf den Rücken, worauf der Beschuldigte sich erhob und weglief. Danach begab sich die Straf- und Zivilklägerin immer noch alkoholisiert und aus dem Tiefschlaf gerissen auf die Toilette, fragte den Beschuldigten auf dem Weg, ob er gekommen sei, was er verneinte, und ging schliesslich wieder zurück ins Bett zum Schlafen. Der Beschuldigte begab sich zurück aufs Sofa im Wohnzimmer und verliess gegen 07:30 Uhr die Wohnung. III. Rechtliche Würdigung