Der Beschuldigte übergab ihr zudem kalte Tücher, während G.________ sie, evtl. unter Mitwirkung des Beschuldigten, abschminkte und ihr die Kleider – bis auf die Unterhosen und das T-Shirt – auszog. Schliesslich schlief die Straf- und Zivilklägerin in ihrem Bett ein, während die anderen drei noch im Wohnzimmer etwas tranken und redeten. Als G.________ und H.________ um ca. 03:00 Uhr ebenfalls zu Bett gingen, boten sie dem Beschuldigten an, sich einige Stunden auf dem Sofa auszuruhen. Das eigentliche Tatgeschehen hat sich wie folgt zugetragen: