auf dem Beifahrersitz in das Auto des Beschuldigten ein und dieser fuhr sie an die F.___-strasse in K.________, wobei er unterwegs noch einmal halten musste, da die Straf- und Zivilklägerin, der es sehr übel war, dachte, sie müsse sich übergeben. Während der Fahrt beteiligte sich die Straf- und Zivilklägerin nur wenig am Gespräch. An der F.___- strasse luden die drei den Beschuldigten schliesslich noch ein, etwas in der Wohnung zu trinken, weshalb sie sich schliesslich zu Viert in die Wohnung der Straf- und Zivilklägerin und von G.________ begaben, wobei G.______