26 10. Erwiesener Sachverhalt Die Kammer erachtet somit folgendes Vortatgeschehen als erwiesen: Am Samstagabend des 25. Juli 2020, ca. 23:00 Uhr, begab sich D.________ gemeinsam mit ihrer Mitbewohnerin G.________ und deren Freund H.________ mit dem Tram in die Innenstadt von Bern, nachdem sie bereits zu Hause an der F.___- strasse ab 21:00 Uhr verschiedene Alkoholika (Wein, Havanna, Shots mit Vodka) konsumiert hatten. In der Folge hielten sie sich bis ca. 02:00 Uhr im I.________(Lokalität) und der J.