87, Z. 38 f.) und entgegen den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten ist überdies erstellt, dass er mit seinem Auto in der Nähe des Hotels Schweizerhof anhielt, um mit der Gruppe in Kontakt zu treten, ohne dass ihm die Weiterfahrt blockiert worden wäre. Das Aufeinandertreffen mit der Gruppe der Straf- und Zivilklägerin bestehend aus zwei sichtlich alkoholisierten, jungen Frauen und einem Mann, scheint nicht ganz zufällig gewesen zu sein.