[in absteigender Reihenfolge]) und es kann davon ausgegangen werden, dass er dies nicht im Beisein der anderen tat, sondern erst nachdem sich diese zu Bett begeben hatten. Überdies passt der Zeitraum zwischen den Suchabfragen um 02:20 Uhr und 03:00 Uhr zeitlich zu den erstellten Vorkommnissen (rund 15-minütige Autofahrt, Einladung in die Wohnung, Getränke und Gespräche zwischen dem Beschuldigten und H.________ einerseits, Erbrechen, Abschminken und Zubettgehen der Straf- und Zivilklägerin andererseits). Der Webverlauf auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten für die Nacht vom 25./26. Juli 2020 liefert überdies Einblick in seine Gemütslage.