«ich creampie meine 18 jahre schlafende betrunkene schwester [sic]»). Dieses Verhalten spricht nach den Geschehnissen der vorangehenden Nacht für sich. Zum Geschlechtsverkehr lässt sich aus den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin naturgemäss wenig herleiten. Unbestritten ist, dass sie vaginal mit dem Penis des Beschuldigten penetriert wurde und dabei auf dem Bauch lag, als sie erwachte (pag. 61, Z. 103 f.). Da sie während des Gangs auf die Toilette ihren Slip trug, muss der Beschuldigte diesen während des Eindringens zur Seite geschoben haben (pag. 63, Z. 166 ff.). Zur Dauer des Geschlechtsverkehrs liegen einzig die Aussagen des Beschuldigten vor.