329, Z. 31 ff.). Sie hatte den ganzen Abend über viel Alkohol getrunken und befand sich deshalb in einem schlechten Zustand, kam erst um 03:00 Uhr nach Hause und ging sogleich ins Bett. Diesen Umstand machte sich der Beschuldigte bewusst zunutze. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist auch der anschliessende Pornografiekonsum des Beschuldigten von Bedeutung. Der Beschuldigte hat am Folgetag um 08:25 Uhr und um 19:38 Uhr zweimal auf einer Webseite mit pornografischen Inhalten nach den Suchbegriffen «fuck+sleeping+girl» gesucht und entsprechende Suchergebnisse angeklickt (vgl. pag. 130; pag. 123; «ich creampie meine 18 jahre schlafende betrunkene schwester [sic]»).