und er eigentlich keinen Sex nötig gehabt hat (pag. 45, Z. 278 ff.)? Woran erkannte er, dass die Straf- und Zivilklägerin, der es auf dem Nachhauseweg schlecht ging und die sich zuhause übergab, auf dem Weg ins Bett gestützt und dort abgeschminkt und ausgezogen werden musste (pag. 40, Z. 40 ff.), nach rund einer Stunde Schlaf plötzlich bei vollem Bewusstsein gewesen ist (pag. 54, Z. 256 f.; vgl. zum Tatzeitpunkt E. 9.6 unten)? Warum musste die Straf-