40, Z. 35)? Was deutete aus seiner Sicht daraufhin, dass die Straf- und Zivilklägerin in «Partylaune» gewesen ist und noch nicht schlafen wollte, während sie in ihrem Bett liegend abgeschminkt werden musste (pag. 334, Z. 29 ff.; pag. 335, Z. 15 f.)? Wieso ging sie schlafen und wartete scheinbar darauf, dass er in ihr Zimmer kommt, wenn sie schon den ganzen Abend mit ihm geflirtet und seine Nähe gesucht hat sowie Geschlechtsverkehr wollte? Weshalb liess sich der Beschuldigte auf ihre angeblichen Annäherungen ein und was gefiel ihm daran (pag. 41, Z. 81), wenn die Straf- und Zivilklägerin gar nicht sein «Typ» ist (pag. 49, Z. 83 ff.) und er eigentlich keinen Sex nötig gehabt hat (pag.