Er war gegenüber den anderen aussagenden Personen sogar insoweit im Vorteil, als er als einziger nüchtern in ihrer Wohnung eintraf. Seine Erstbefragung fand überdies nur zwei Tage nach dem Vorfall statt und auch bis zur staatsanwaltschaftlichen Zweitbefragung vom 20. November 2020 verstrich nicht viel Zeit. Selbst wenn die ersichtlichen Widersprüche und Lügensignale ignoriert würden, erscheint der Standpunkt des Beschuldigten nicht stimmig und lässt zahlreiche Fragen offen: Inwiefern konnte er den Smalltalk auf der Heimfahrt über Arbeit und Studium (pag. 43, Z. 161 ff.) als Flirten interpretieren (pag. 40, Z. 35)?